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   FG Saarland, 31.05.2001 - 1 K 359/98   

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https://dejure.org/2001,10578
FG Saarland, 31.05.2001 - 1 K 359/98 (https://dejure.org/2001,10578)
FG Saarland, Entscheidung vom 31.05.2001 - 1 K 359/98 (https://dejure.org/2001,10578)
FG Saarland, Entscheidung vom 31. Mai 2001 - 1 K 359/98 (https://dejure.org/2001,10578)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Finanzgerichtsbarkeit Saarland

    Aufwendungen für alternative Tumortherapie als außergewöhnliche Belastung; Vorhandensein schädlichen Vermögens (§ 33 EStG)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung von Krankheitsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung; Berücksichtigung von Aufwendungen des Steuerpflichtigen zugunsten dritter Personen im Rahmen der Zwangsläufigkeitsprüfung; Berücksichtigung eines "angemessenen Hausgrundstücks"; Bestimmung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 33 Abs. 1
    Berücksichtigung von Krankheitsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 1134
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 14.08.1997 - III R 68/96

    Unterhaltszahlung und Vermögen des Berechtigten

    Auszug aus FG Saarland, 31.05.2001 - 1 K 359/98
    Insoweit ist auch von Bedeutung, ob die unterstützte Person über Vermögen verfügt, dessen Verwertung ihr zumutbar ist (BFH, Urteil vom 14. August 1997 III R 68/96, BStBl. II 1998, 241 zur entsprechenden Fragestellung im Rahmen des § 33 a EStG).

    Insoweit kann der Senat auch die im Rahmen des § 33 a EStG geäußerten Bedenken des BFH gegen die Übertragung sozialhilferechtlicher Überlegungen (abgeleitet aus § 88 BSHG) in den steuerlichen Bereich dahin stehen lassen (BFH vom 14. August 1997, a.a.O., S. 244).

  • BFH, 11.07.1990 - III R 111/86

    Unterhaltsberechtigter - Krankheitskosten - Unterhaltsleistungen -

    Auszug aus FG Saarland, 31.05.2001 - 1 K 359/98
    Bei Aufwendungen des Steuerpflichtigen zugunsten dritter Personen ist im Rahmen der Zwangsläufigkeitsprüfung stets zu fragen, ob die unterstützte Person nicht selbst in der Lage gewesen wäre, die Aufwendungen aus eigenen Mitteln zu bestreiten (BFH, Urteil vom 11. Juli 1990 III R 111/86, BStBl. II 1991, 62).
  • BFH, 23.10.1987 - III R 64/65

    Anforderungen an die Ermäßigung der Einkommensteuer - Erzielung von Einkünften

    Auszug aus FG Saarland, 31.05.2001 - 1 K 359/98
    In Fällen, in denen zweifelhaft ist, ob die Aufwendungen nicht nur durch die Krankheit, sondern in nicht unwesentlichem Maße durch die sonstige private Lebensführung veranlasst sind (z.B. Kuren, Kurreisen u.ä.), macht die ständige Rechtsprechung des BFH (siehe z.B. BFH-Urteil vom 23. Oktober 1987 III R 64/85, BFH/NV 1988, 149) die steuerliche Abzugsfähigkeit von einer ärztlichen Verordnung abhängig.
  • OLG Karlsruhe, 29.12.1999 - 2 WF 105/99

    Beurteilung der Angemessenheit eines Hausgrundstückes nach dem

    Auszug aus FG Saarland, 31.05.2001 - 1 K 359/98
    Insoweit wäre für EU (und seine Lebensgefährtin) jedoch allenfalls ein Hausgrundstück mit einer Wohnfläche von 90 qm als angemessen anzusehen gewesen, nachdem für eine vierköpfige Familie eine Fläche von 130 qm zum Ansatz kommt und pro Person weniger ein Abschlag von 20 qm erfolgt (dazu etwa OLG Karlsruhe vom 29. Dezember 1999, 2 WF 105/99, juris; s.a. LSG Rheinland-Pfalz vom 3. April 2000, L 7 Ar 195/97, juris).
  • BFH, 23.10.1987 - III R 64/85
    Auszug aus FG Saarland, 31.05.2001 - 1 K 359/98
    In Fällen, in denen zweifelhaft ist, ob die Aufwendungen nicht nur durch die Krankheit, sondern in nicht unwesentlichem Maße durch die sonstige private Lebensführung veranlasst sind (z.B. Kuren, Kurreisen u.ä.), macht die ständige Rechtsprechung des BFH (siehe z.B. BFH-Urteil vom 23. Oktober 1987 III R 64/85, BFH/NV 1988, 149) die steuerliche Abzugsfähigkeit von einer ärztlichen Verordnung abhängig.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 03.04.2000 - L 7 Ar 195/97
    Auszug aus FG Saarland, 31.05.2001 - 1 K 359/98
    Insoweit wäre für EU (und seine Lebensgefährtin) jedoch allenfalls ein Hausgrundstück mit einer Wohnfläche von 90 qm als angemessen anzusehen gewesen, nachdem für eine vierköpfige Familie eine Fläche von 130 qm zum Ansatz kommt und pro Person weniger ein Abschlag von 20 qm erfolgt (dazu etwa OLG Karlsruhe vom 29. Dezember 1999, 2 WF 105/99, juris; s.a. LSG Rheinland-Pfalz vom 3. April 2000, L 7 Ar 195/97, juris).
  • BFH, 12.12.2002 - III R 25/01

    Heilbehandlungskosten als außergewöhnliche Belastung

    Die dagegen nach erfolglosem Einspruch erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 1134 veröffentlichen Urteil als unbegründet ab.
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